Als einer der ersten Hubschrauberbetreiber in Europa hat Swiss Helicopter aus der Schweiz eine Drohne in die eigene Drehflügelflotte aufgenommen. Sie ist wie die großen Kollegen ein Hubschrauber mit Rotorblättern. Und auch ein echter Hubschrauberpilot gehört dazu.
Die Vorurteile konnte man bei Swiss Helicopter irgendwann nicht mehr hören. Gefährlich für die Hubschrauberluftfahrt ja – aber nur im Luftraum. Ansonsten ist ein unbemanntes Luftfahrtgerät inzwischen eher eine Bereicherung für die eigene Produktpalette und weniger der Teufel, den es bestmöglich zu vertreiben gilt.
In der Geschäftsführung von Swiss Helicopter, ein Unternehmen, das erst vor gut sechs Jahren aus vielen anderen regionalen Hubschrauberfirmen zusammengewachsen ist, hatte man diese zwei Optionen vor Augen: Entweder man sieht zu und lässt sich überholen oder aber, und das ist eindeutig die bessere Variante, man ist mit dabei und kann aktiv mitgestalten. Und zum aktuellen Zeitpunkt gibt es eine ganze Menge zu gestalten, wenn es in der Schweiz um Drohnen geht. Die Höchstgrenze für Drohnen liegt in der Schweiz bei 30kg und der Flugbetrieb in Sichtweite ist Pflicht. Das passt für die Drohne SDO 50 V2 natürlich nicht. Bis zu 45 Kilo kann das UAV in die Luft heben, die maximale Flugzeit ist mit zwei Stunden angegeben. In dieser Zeit kann man das unbemannte Fluggerät seinen Einsatz auch allein und außerhalb der Sichtweite abarbeiten lassen. Doch darf man das jetzt schon? „Die Regeln und Vorschriften für einen Flug außerhalb der Sichtweite entstehen gerade erst“, sagt Igor Canepa, der als Berufshubschrauberpilot bei Swiss Helicopter auch das UAV Projekt betreut.
Gleichberechtigtes Rotorluftfahrzeug
Von Anfang an betrachtete man bei Swiss Helicopter die Drohne nicht als unbemanntes Spielzeug, sondern als gleichberechtigtes Rotorluftfahrzeug. Mit der Konsequenz, dass bei der Entwicklung eines eigenen Flugbetriebskonzeptes dieselben hohen Ansprüche gelten wie bei einem großen Hubschrauber auch. Derzeit sind drei Leute auf der Drohne eingewiesen und alle sind erfahrene Berufshubschrauberpiloten. Im günstigsten Fall ist obendrein noch eine Modellflugerfahrung vorhanden, doch die fliegerische Ausbildung ist Pflicht.
Eine Woche lang gibt es für die angehenenden UAV-Steuerer Theorieunterricht. In den 40 Stunden geht es um Leistung, Steuerung und alle Parameter, die ein Pilot von seinem Luftfahrzeug kennen muss. Egal ob er selbst an Bord ist oder dem Geschehen vom Boden aus zuschaut. Nochmal sieben Stunden kommen als Praxiseinheiten dazu. Vorflugkontrolle, Abheben, Steigen und Sinken, aber auch das Landen, Autorotationslandungen, und auch besondere Flugzustände gehören zu den Unterrichtseinheiten. „Es ist ein richtiges Einweisungskonzept, wie die Umschulung auf ein anderes Hubschraubermuster“, erklärt Canepa. Er selbst hat vom Hersteller seine Einweisung erhalten. Nun geht es darum, das Wissen analog zu den Firmengepflogenheiten in die Form eines Betriebskonzeptes zu gießen.
Schon heute fliegt Swiss Helicopter bei Großeinsätzen der Feuerwehr, um Brände aus der Luft zu bekämpfen. Hier mit einer Drohne besondere Wärmebildansichten aus großer Höhe über mehrere Stunden zu liefern, wäre in der Tat ein neues Geschäftsfeld.
Dieser Artikel ist in voller Länge in der Ausgabe 1/2018 von ROTORBLATT – Deutschlands führendem Helikopter-Magazin zu lesen.
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