Es hatte sich dann doch ein bisschen zu viel angestaut – Themen, die den Hubschrauberbetreibern unter den Nägeln brannten und die sie allein mit der deutschen Behördenlandschaft nicht zu lösen wussten. Eines der Top-Themen, die im Herbst letzten Jahres mit dem Luftfahrt Bundesamt besprochen werden musste, betraf die neue Klassifizierung von Tätigkeiten, die es bisher für Luftfahrtunternehmen mit einem Air Operator Certificate (AOC) nicht gab. Oder anders gesagt: die Hubschrauberwelt dreht sich weiter und findet neue Anwendungsmöglichkeiten, für die es jedoch keine behördlichen Genehmigungsvorgaben gibt. Das führte bisweilen zu Reibungsverlusten und die Auslegung von Bestimmungen und Regelungen sehen direkt Betroffene oftmals dem guten Willen einzelner Sachbearbeiter unterworfen.
Bei Prüfungen (technischer Art aber auch Lizenzangelegenheiten) greift das deutsche LBA gerne auf externe Prüfer zurück. Doch die Berechtigungen für Senior Prüfer oder ermächtigte Prüfer sollten nicht mehr verlängert werden. Die Regelung besteht laut LBA bereits seit April 2016. Dies führt unweigerlich zu Engpässen und sorgt mitunter für längere Wartezeiten auf freie Termine zur Abnahme in der Wartung oder eines Prüfungsfluges.
Ein weiteres und eigentlich alt bekanntes Thema ist die lange Bearbeitungszeit von Anträgen. Exemplarisch wurde uns für diesen Bericht eine Chronologie für die Genehmigung der Änderungsrevision des Handbuches zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Exposition) übermittelt. Das CAME regelt, wie in einem CAMO-Betrieb die Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtzeuges zu überwachen und zu dokumentieren ist. Da jede Änderung an diesem Handbuch einer Freigabe durch das LBA bedarf, ist man hier als kommerzieller Betreiber insbesondere auf die zügige Bearbeitung durch die Behörde angewiesen. Im nun vorliegenden Fall wurde der Antrag auf Genehmigung der Änderung am 1. Februar 2017 eingereicht, jedoch kam die erwartete Freigabe erst Ende Juni und damit fast fünf Monate später.
Ein neuer Hubschrauber-Koordinator
Das LBA möchte sogar noch einen weiteren Schritt auf die Hubschrauber zugehen und die Pressesprecherin Cornelia Cramer bestätigte dem ROTORBLATT: „Durch die Einrichtung eines neuen Sachgebietes Hubschrauber und die Schaffung einer entsprechenden Sachgebietsleitung im Referat Flugbetrieb des LBA soll die Standardisierung und die zeitliche Ablaufplanung in diesem Bereich weiter optimiert werden“.
Eine Verbesserung der Standardisierung wünscht sich der Deutsche Hubschrauberverband DHV auch bei den technischen Betriebsprüfungen durch das LBA vor Ort. Spricht man mit den verschiedenen Hubschrauberbetreibern im Land, stellt man fest, dass die Unternehmen im Süden dem Vernehmen nach anders als im Norden behandelt werden. Bei einem Wechsel des Betriebsprüfers soll es häufiger vorgekommen sein, dass Anträge und Dokumente in einem ganz anderen Stil anzufertigen waren. Auf diese Weise kam es dann mehr auf die Persönlichkeit des Beamten und nicht auf die Qualität der eingereichten Unterlagen an. Der eine oder andere Betriebsprüfer soll sogar eigene Standards entwickelt und in einem Fall sogar kostenpflichtige Seminare dafür angeboten haben. Weil so etwas natürlich nicht sein darf, „ist das LBA für entsprechende Hinweise dankbar“, erklärt die Behörde.
Der Deutsche Hubschrauberverband ist jedenfalls zuversichtlich, dass sich nun die drängendsten Probleme lösen lassen: „Wir freuen uns, dass wir jetzt einen vielversprechenden Weg eingeschlagen haben für die verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen DHV Unternehmen und dem LBA. Ziel ist weiterhin, den verwaltungstechnischen Aufwand auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten und Anfragen so schnell wie möglich beantworten zu können.“
Dieser Artikel ist in voller Länge in der Ausgabe 1/2018 von ROTORBLATT – Deutschlands führendem Helikopter-Magazin zu lesen.
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